Allgemein:

Jeder Schul- und Schulwegunfall, nach dem eine ärztliche Behandlung stattfindet, ist dem Sekretariat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zwingend und unverzüglich zu melden, da die Schule verpflichtet ist, zeitnah die schulische Unfallanzeige zu erstellen und der Kommunalen Unfallversicherung KUVB (Unfallversicherungsträger für Ihr Kind) zu melden.

Bei Schulwegunfall: 

Auf der Seite der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung- Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) können Sie einen Durchgangsarzt in Ihrer Nähe suchen.

Das Durchgangsarztverfahren ist eine spezielle medizinische Versorgungsform für Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle.

Die Online-Suche ermöglicht Ihnen gezielt nach Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzten zu suchen.

https://diva-online.dguv.de/diva-online/

Im Notfall dürfen Sie auch den Hausarzt bzw. Allgemeinarzt konsultieren. Dieser überweist ggf. weiter.

Wenn eine entsprechende ärztliche Behandlung stattgefunden hat, benötigen wir im Sekretariat den entsprechenden Wegeunfallfragebogen unverzüglich ausgefüllt von Ihnen (gerne nur per E-Mail).

Sonderbeförderung/Schülerbeförderung in Härtefällen 

In Fällen, in denen Schüler und Schülerinnen über einen längeren Zeitraum auf Gehhilfen, Rollstuhl angewiesen sind, in der Früh Schwierigkeiten haben zur Schule zu kommen und öffentlicher Nahverkehr, Elterntaxi, Bekannte, Nachbarn, Freunde und Laufen keine Optionen sind, kann beim Landratsamt Aichach-Friedberg, unter Nachweis eines ärztlichen Attestes/ ärztlichen Begründung unter Angabe berechtigter Härtefallgründe eine Sonderbeförderung in Anspruch genommen werden. Der Antrag erfolgt durch die Eltern direkt, Die Kosten werden vom Landratsamt bzw. von der Unfallversicherung übernommen. (Es kann ein paar Tage dauern bis die Beförderung organisiert ist durch das LRA, diese Zeit müssten die Eltern dann noch überbrücken.) Bei Rückfragen können Sie sich auch an das Sekretariat wenden.