Bei der Anmeldung geben Sie dazu unverbindliche Absichten an, welche ggf. bei der Kostenfreiheit der Fahrtkosten für die Landratsämter von Bedeutung sein können. Mitte der 5. Klasse legen Sie dann durch Wahl verbindlich die zweite Fremdsprache fest und Mitte der 7. Klasse wählen Sie verbindlich den Schulzweig. Bei diesen Wahlen sind Sie nicht an die Absichtserklärungen bei der Anmeldung gebunden.